AlltagFachlich belegt

Aufbewahrungsfrist ab Jahresende zählen

Zähle Aufbewahrungsfristen ab Ende des Kalenderjahres, dann liegst du auf der sicheren Seite.

Dauer
⏱ 2 min je Dokument
Schwierigkeit
◆ leicht

So geht’s

  1. Notiere das Jahr der Rechnung oder des Vertragsschlusses.
  2. Zähle die Frist ab dem Jahresende (31. Dezember) dieses Jahres.

Fundstellen

Hier haben wir den Tipp gefunden. Die Stufe oben zeigt, wie gut er belegt ist.

  • verbraucherzentrale.de (öffnet in neuem Tab)Die Aufbewahrungsfrist beginnt grundsätzlich zum Ende des Kalenderjahres, in dem die entsprechende Rechnung ausgestellt oder ein Vertrag geschlossen wurde.“ (Abschnitt „Rechnungen und Belege“)

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