AlltagFachlich belegt
Aufbewahrungsfrist ab Jahresende zählen
Zähle Aufbewahrungsfristen ab Ende des Kalenderjahres, dann liegst du auf der sicheren Seite.
- Dauer
- ⏱ 2 min je Dokument
- Schwierigkeit
- ◆ leicht
So geht’s
- Notiere das Jahr der Rechnung oder des Vertragsschlusses.
- Zähle die Frist ab dem Jahresende (31. Dezember) dieses Jahres.
Fundstellen
Hier haben wir den Tipp gefunden. Die Stufe oben zeigt, wie gut er belegt ist.
- verbraucherzentrale.de (öffnet in neuem Tab)
Die Aufbewahrungsfrist beginnt grundsätzlich zum Ende des Kalenderjahres, in dem die entsprechende Rechnung ausgestellt oder ein Vertrag geschlossen wurde.“ (Abschnitt „Rechnungen und Belege“)





